
Also, den P-Schein gibt es in der Regel beim Busführerschein nicht mehr, da im Führerschein die Ziffer 95 eingetragen ist und die berechtigt einem, gewerblich Bus zu fahren bzw. Personen zu beförden. Den P-Schein muss man nur noch als Taxifahrer und Krankenwagenfahrer machen.
Die C-Klasse in der Ausbildung ist dafür gedacht, eine Schaltberechtigung für Omnibusse zu besitzen, da die BVG keine Schaltbusse mehr besitzt, weder als Linienfahrzeug noch als Ausbildungsfahrzeug.
Und zur U-Bahn: also ich weiß nur dass meine U-Bahner im Großprofil gelandet sind, wie bis jetzt alle FiF´s.......
