Ausbildung bei der BVG
Re: Ausbildung bei der BVG
Vielleicht kannst du aber noch die Liste nachreichen welche Einschränkungen im C Bereich gelten, habe die letztens weggeschmissen.
Re: Ausbildung bei der BVG
Tut mir leid, wenn ich grad nicht ganz passend zum aktuellen Thema frage aber womit hat es sich mit dem "Kindergeld-Merkblatt" auf sich?
Da steht bei den insgesamt 3 Kopien dieses Zettels, dass man das Kindergeldmerkblatt erhalten hat und dann ein Kästchen für "JA" zum ankreuzen...
Da steht bei den insgesamt 3 Kopien dieses Zettels, dass man das Kindergeldmerkblatt erhalten hat und dann ein Kästchen für "JA" zum ankreuzen...
Ausbildung bei der BVG
@LasseRedn: Sollte dir noch Kindergeld zustehen, bekommst du dieses von der BVG, musst es aber bei der Familienkasse beantragen. Is nur zur allgemeinen Info. Sollte dein Ausbildungsplatz in Sack und Tüten sein, solltest du dich auch ums BAB und Wohngeld kümmern.
"Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist,
mich interessiert, was getan werden muss" -Marie Curie
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Re: Ausbildung bei der BVG
Okay...Danke! Muss ich mir das Merkblatt noch beschaffen oder bekomme ich das bei der BVG?
Ausbildung bei der BVG
Schätzelein: Das ist das Merkblatt. Stell mal den Wind in deiner Nähe ab. ;-)
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Re: Ausbildung bei der BVG
Also es gibt ein Merkblatt zum Thema Kindergeld, was es beim Job-Center zu bekommen gibt!
Ausbildung bei der BVG
Das ist richtig, aber du bist dann im öffentlichen Dienst, und da läuft das ein bissel anders ;-)
Ich denke, dass kannst du alles mit Frau Tippmann bereden. Also wenn das hier nicht das Merkblatt sein sollte, dann wird sie dir wohl eines aushändigen. Einen Antrag musst du dir bei der Familienkasse holen.
Es heißt ja in den Ergänzungen "Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich den [...] Antrag auf Kindergeld [...] der Familienkasse vorzulegen habe.
Mir ist bekannt, dass ich unaufgefordert der BfA (Familienkasse) die Aufnahme der Beschäftigung im öffentlichen Dienst mitzuteilen habe und die Zahlung des Kindergeldes durch die BVG erst nach Vorlegen einer :blabla: erfolgen kann."
Ich denke, dass kannst du alles mit Frau Tippmann bereden. Also wenn das hier nicht das Merkblatt sein sollte, dann wird sie dir wohl eines aushändigen. Einen Antrag musst du dir bei der Familienkasse holen.
Es heißt ja in den Ergänzungen "Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich den [...] Antrag auf Kindergeld [...] der Familienkasse vorzulegen habe.
Mir ist bekannt, dass ich unaufgefordert der BfA (Familienkasse) die Aufnahme der Beschäftigung im öffentlichen Dienst mitzuteilen habe und die Zahlung des Kindergeldes durch die BVG erst nach Vorlegen einer :blabla: erfolgen kann."
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Ausbildung bei der BVG
Eben ;-)
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Re: Ausbildung bei der BVG
Danke für die Infos! War nämlich auch etwas verwirrt...die Info stammt aber auch nicht aus erster Hand, die ich bekommen hab.marth hat geschrieben:Quatsch @Ubahnschiller, vielleicht verwechselst du deine Info mit den Dienstfahrausweisen? Ihr bekommt einen persönlichen Fahrausweis, das ist etwas anderes.
Im Bereich Berlin AB kannst du mit allen Verkehrsmitteln unterwegs sein, Ausnahme: Private Eisenbahnen, d.h. ODEG zum Beispiel. Im Bereich C ist das anders, ihr bekommt aber eine Liste mit welchen ihr dort fahren könnt. DB Regio ist kein Problem, Havelbus auch nicht, S-Bahn erst recht nicht. Die Potsdamer stehen übrigens nicht in der Liste, für die Tram in Potsdam bräuchtest du also einen Fahrschein. Fährt hingegen ein Havelbus Linienbus in Potsdam kannst du den mit deinem ABC Fahrausweis benutzen.
Fahrradmitnahme ist auch drin.
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