Die BVG ist vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.625 EUR verdonnert worden. Grund ist gewesen, dass die Klägerin auf dem U-Bahnhof Kurfürstendamm bei Schnee- und Eisglätte auf der Zugangstreppe gestürzt war.
Das Gericht bemängelte vor allem die Kontrolle seitens der BVG über den zuleistenden Winterdienst. Weiterhin ist das Gericht der Meinung, dass eine im 3-Stunden-Rythmus stattfindende Schnee- und Eisbeseitigung auf einem U-Bahnhof der Größenordnung des U-Bahnhof Kurfürstendamm zu wenig sei.
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BVG muss Schmerzensgeld für schlechten Winterdienst zahlen
Moderator: Marsch
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BVG muss Schmerzensgeld für schlechten Winterdienst zahlen
Gestatten, dass ich mich vorstelle? Combino, Combino 400, "Perugia"!
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