Busfahrer auf Koks unterwegs
Busfahrer auf Koks unterwegs
Wobei erst BVG in der Schlagzeile gebrüllt wird und erst im letzten Absatz erwähnt wird, dass es sich um einen BT-Fahrer handelt. Typisch BZ, nur Hetze machen.
"Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist,
mich interessiert, was getan werden muss" -Marie Curie
mich interessiert, was getan werden muss" -Marie Curie
- IKARUS [BFB]
- Moderator
- Beiträge: 3934
- Registriert: Donnerstag 9. April 2009, 21:42
- Wohnort: Land Brandenburg
- Kontaktdaten:
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Nun, eine seriöse Berichterstattung hätte Aufgrund von objektiven Recherchen
sicherlich eine andere Überschrift gewählt - ändert aber nichts am Problem ...
Der Koks-Busfahrer von der BVG
oder
Der Koks-Busfahrer von der BT
Die BT ist ja bekanntlich die Tochter und fährt also im weitesten Sinne "im Auftrag"
und das (ist auch nicht bei jeder Tochtergesellschaft so) mit Fahrzeugen der BVG.
Im allgemeinen Sprachgebrauch (Volksmund) wird die BT nicht erwähnt - man
fährt mit der BVG.
Insofern wissen dies die meisten von diesem "kleinen" Unterschied nichts oder nicht viel ...
Das unschöne an der Sache - und da gebe ich dir indirekt Recht - die "Zeitungsbedrucker"
berichten nicht immer objektiv. Tatsache ist aber auch, BVG und BT Fahrer/innen sind nicht
in 1. oder 2. Klasse-Fahrer einzuteilen - insofern kann das Problem nicht als minder schwerer
oder schwerer bewertet werden "nur" weil es ein Fahrer der BT war.
In dem Zusammenhang fällt mir aber dieser Zeitungsartikel ein ...
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/z ... 93910.html
MfG B
sicherlich eine andere Überschrift gewählt - ändert aber nichts am Problem ...
Der Koks-Busfahrer von der BVG
oder
Der Koks-Busfahrer von der BT
Die BT ist ja bekanntlich die Tochter und fährt also im weitesten Sinne "im Auftrag"
und das (ist auch nicht bei jeder Tochtergesellschaft so) mit Fahrzeugen der BVG.
Im allgemeinen Sprachgebrauch (Volksmund) wird die BT nicht erwähnt - man
fährt mit der BVG.
Insofern wissen dies die meisten von diesem "kleinen" Unterschied nichts oder nicht viel ...
Das unschöne an der Sache - und da gebe ich dir indirekt Recht - die "Zeitungsbedrucker"
berichten nicht immer objektiv. Tatsache ist aber auch, BVG und BT Fahrer/innen sind nicht
in 1. oder 2. Klasse-Fahrer einzuteilen - insofern kann das Problem nicht als minder schwerer
oder schwerer bewertet werden "nur" weil es ein Fahrer der BT war.
In dem Zusammenhang fällt mir aber dieser Zeitungsartikel ein ...
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/z ... 93910.html
MfG B
Gute Fahrt
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Ja das denke ich auch, das die Diplomaten viel mehr mit der Nase im Pulver hängen und keiner macht da was.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: Samstag 10. Oktober 2009, 16:23
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Es ist doch völlig egal ob der Fahrer bei der BVG oder einem Subunternehmer angestellt war. Es gibt in Deutschland kein Kastensystem mit einer zwei-Klassen-Gesellschaft. Der Mann ist volljährig und Herr seiner Sinne. Entgleisungen wie die Einnahme von Drogen oder Alkohol sind vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Berufsfahrer handelt und er die Verantwortung für Menschenleben hat völlig unakzeptabel. Wer moralisch so ungefestigt ist, dass er bewusst das Leben Dritter aufs Spiel setzt, gehört nicht ans Steuer eines Busses. Für eine derartige Entgleisung kann das Strafmass nicht hoch genug sein! Der Fahrer sollte auf Lebenszeit seine Fahrerlaubnis verlieren und gesellschaftlich und wirtschaftlich geächtet werden !
Derartige Auswüchse solcher sich selbst überschätzenden "geistigen Tiefflieger" führen leider zu mehr Regulierungen und stellt die Mehrheit der korrekten Arbeitnehmer unter Generalverdacht. Wer möchte wie in Sakndinaivien schon üblich einen Alkoholtester, der ohne Freigabe den Motor nicht startet ? Wo soll das nur hinführen ? Die Frage ist wie betraft man eine solche gravierende Übertretung in dem Maße, dass der Bestrafte gesellschaftlich geächtet wird und sich solche Fälle nicht wiederholen. Das Problem an der heutigen Gesellschaft ist, dass es keine Moral mehr gibt und Grenzen scheinbar nur noch dazu da sind, um sie zu übertreten. Es wäre jetzt noch das allerdreisteste wenn man Mitleid mit dem armen "vollgedrogten" Busfahrer haben sollte !
Derartige Auswüchse solcher sich selbst überschätzenden "geistigen Tiefflieger" führen leider zu mehr Regulierungen und stellt die Mehrheit der korrekten Arbeitnehmer unter Generalverdacht. Wer möchte wie in Sakndinaivien schon üblich einen Alkoholtester, der ohne Freigabe den Motor nicht startet ? Wo soll das nur hinführen ? Die Frage ist wie betraft man eine solche gravierende Übertretung in dem Maße, dass der Bestrafte gesellschaftlich geächtet wird und sich solche Fälle nicht wiederholen. Das Problem an der heutigen Gesellschaft ist, dass es keine Moral mehr gibt und Grenzen scheinbar nur noch dazu da sind, um sie zu übertreten. Es wäre jetzt noch das allerdreisteste wenn man Mitleid mit dem armen "vollgedrogten" Busfahrer haben sollte !
- IKARUS [BFB]
- Moderator
- Beiträge: 3934
- Registriert: Donnerstag 9. April 2009, 21:42
- Wohnort: Land Brandenburg
- Kontaktdaten:
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Oh, oh ... Es gibt aber keinen Pranger mehr wie im Mittelalter ... zum Glück!servicardriver hat geschrieben: (...)
Für eine derartige Entgleisung kann das Strafmass nicht hoch genug sein! Der Fahrer sollte auf Lebenszeit seine Fahrerlaubnis verlieren und gesellschaftlich und wirtschaftlich geächtet werden !
(...)
Hoffe du gehst mit deiner persönlichen Integrität immer makellos durch das Leben
und triffst nie einen Richter mit einer Auffassung wie deiner ...
Mitleid nicht - aber Vertrauen in den Rechtsstaat (gerechtes Urteil)servicardriver hat geschrieben: (...)
Das Problem an der heutigen Gesellschaft ist, dass es keine Moral mehr gibt und Grenzen scheinbar nur noch dazu da sind, um sie zu übertreten. Es wäre jetzt noch das allerdreisteste wenn man Mitleid mit dem armen "vollgedrogten" Busfahrer haben sollte !
... und Hilfe durch die Gesellschaft. (für den Fahrer, der offenbar ein Problem hat)
... oder wärst du damit einverstanden wenn man dich oder einen deiner Verwandten / Bekannten
einfach fallen lässt wie eine heiße Kartoffel ? - weil da mal was aus dem Ruder lief.
Der Fahrer hat - laut Bericht - 6 Jahre seinen Job gemacht. Wissen wir warum das jetzt schief ging?
Wissen wir nicht! Mit Verurteilungen sollten wir deshalb Vorsichtig sein.
MfG B
Gute Fahrt
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Den Drogenkonsum seiner Mitarbeiter kann kein Arbeitgeber verhindern.
Im Gegensatz zum Fahren unter Alkoholeinfluß, wo es die Möglichkeit gibt, den Führerschein wieder zu erlangen(mit MPU usw.) , ist die Möglichkeit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsumenten(Rauschgift) meines Wissens lebenslang ausgeschlossen.
Somit wird der "Busfahrer auf Koks" vermutlich lebenslang Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer bleiben.
MFG Rolf
Ich weiß aber, das man die Mitarbeiter vor Drogenkonsum gewarnt hat, weil dieser z.B. nicht nur im Urin oder im Blut sondern auch in den Haaren nachgewiesen werden kann, auch wenn der Konsum z.B. schon 3 Wochen her ist.servicardriver hat geschrieben:Für eine derartige Entgleisung kann das Strafmass nicht hoch genug sein! Der Fahrer sollte auf Lebenszeit seine Fahrerlaubnis verlieren und gesellschaftlich und wirtschaftlich geächtet werden !
Im Gegensatz zum Fahren unter Alkoholeinfluß, wo es die Möglichkeit gibt, den Führerschein wieder zu erlangen(mit MPU usw.) , ist die Möglichkeit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsumenten(Rauschgift) meines Wissens lebenslang ausgeschlossen.
Somit wird der "Busfahrer auf Koks" vermutlich lebenslang Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer bleiben.
MFG Rolf
MFG Rolf
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Moin,
bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Rauschgiftkonsum zieht es an sich die gleichen Folgen nach sich wie beim Entzug wegen Trunkenheit am Steuer - mit dem Zusatz, dass der Beschuldigte ein Jahr lang nachweislich keine Drogen konsumiert haben darf, bis entschieden wird, ob er seine Fahrerlaubnis wieder beantragen darf. In unregelmäßigen Abständen werden Kontrollen durchgeführt - es klingelt einfach irgendwann an der Tür. Man muss halt wissen, was einem lieber ist: Der Führerschein oder das Zeug.
Wie das mit dem Personenbeförderungsschein speziell für Bus- oder auch Taxifahrer ist, weiß ich nicht. Da könnte ich mir eine lebenslange Sperre für die Personenbeförderung durchaus vorstellen.
So habe ich es in der Fahrschule gelernt, aber alles ohne Gewähr! ;-)
Gruß
bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Rauschgiftkonsum zieht es an sich die gleichen Folgen nach sich wie beim Entzug wegen Trunkenheit am Steuer - mit dem Zusatz, dass der Beschuldigte ein Jahr lang nachweislich keine Drogen konsumiert haben darf, bis entschieden wird, ob er seine Fahrerlaubnis wieder beantragen darf. In unregelmäßigen Abständen werden Kontrollen durchgeführt - es klingelt einfach irgendwann an der Tür. Man muss halt wissen, was einem lieber ist: Der Führerschein oder das Zeug.
Wie das mit dem Personenbeförderungsschein speziell für Bus- oder auch Taxifahrer ist, weiß ich nicht. Da könnte ich mir eine lebenslange Sperre für die Personenbeförderung durchaus vorstellen.
So habe ich es in der Fahrschule gelernt, aber alles ohne Gewähr! ;-)
Gruß
- Combino 400 [BFB]
- Moderator
- Beiträge: 5312
- Registriert: Sonntag 25. Oktober 2009, 10:39
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Es gibt wohl keine Unterschiede zwischen Fahrerlaubnis und Personenbeförderungserlaubnis. Problematisch bei der Personenbeförderung ist, dass man ein Drogenscreening verlangen kann und somit die Möglichkeit eines Negativ-Gutachtens besteht.
Zum Thema Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum kann es trotzdem zu einem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis kommen in dem es zu einer Strafverurteilung kommt. Vom reinem Gesetze her kann nur die Fahrerlaubnis für die Zeit des nicht vorhandenen Nachweises eines Drogentestes erfolgen (bereits genannte 1-Jahresfrist).
In dem genannten Fall des BT-Fahrers besteht die Möglichkeit des lebenslangen Drogenentzuges, da ja ein Fahrgast es bei der Polizei angezeigt hat und es sich somit um eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB handelt.
Zum Thema Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum kann es trotzdem zu einem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis kommen in dem es zu einer Strafverurteilung kommt. Vom reinem Gesetze her kann nur die Fahrerlaubnis für die Zeit des nicht vorhandenen Nachweises eines Drogentestes erfolgen (bereits genannte 1-Jahresfrist).
In dem genannten Fall des BT-Fahrers besteht die Möglichkeit des lebenslangen Drogenentzuges, da ja ein Fahrgast es bei der Polizei angezeigt hat und es sich somit um eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB handelt.
Gestatten, dass ich mich vorstelle? Combino, Combino 400, "Perugia"!
-
- Beiträge: 21
- Registriert: Samstag 10. Oktober 2009, 16:23
Re: Busfahrer auf Koks unterwegs
Lieber Ikarus,
Dein Mitgefühl für den armen Fahrer in Ehren, aber stell Dir mal selbst die Frage wie Du reagieren würdest, wenn der arme Mann Dich oder einen Deiner Verwandten oder Bekannten zu Schaden gebracht hätte. Die Einnahme von berauschen Mitteln passiert nicht fremdgesteuert ohne eigenes Zutun. Verstehe ich Dich richtig, dass die Tatsache, dass der Fahrer 6 Jahre für die BT gearbeitet hat ihm jetzt einen Freischuss für diesen Lapsus verschaffen soll?
Zum Thema Rechtsstaat kann jeder der damit intensiv zu tun hat nur sagen, dass man einfach die Regularien gut kennen muss, um sich damit zu arrangieren. Im Recht zu sein bedeutet nicht zwangsläufig Recht zu bekommen und umgekehrt. Solange die Auslegung von Grenzen juristisch so lax gehandhabt wird, wird man kaum ordentliche Grenzen erhalten können.
Ich mag in dieser Beziehung altmodisch sein, aber wenn der gute Mann sich abschiessen will weil Ihm das Leben zu langweilig erscheint, dann bitte schön zu Hause oder in seiner Freizeit und nicht am Lenkrad eines Busses!
Es ist aber schön zu wissen, dass es Gutmenschen gibt, die immer das Gute im Anderen sehen und alle Verfehlungen versuchen zu Erklären und zu Beschönigen.
Dein Mitgefühl für den armen Fahrer in Ehren, aber stell Dir mal selbst die Frage wie Du reagieren würdest, wenn der arme Mann Dich oder einen Deiner Verwandten oder Bekannten zu Schaden gebracht hätte. Die Einnahme von berauschen Mitteln passiert nicht fremdgesteuert ohne eigenes Zutun. Verstehe ich Dich richtig, dass die Tatsache, dass der Fahrer 6 Jahre für die BT gearbeitet hat ihm jetzt einen Freischuss für diesen Lapsus verschaffen soll?
Zum Thema Rechtsstaat kann jeder der damit intensiv zu tun hat nur sagen, dass man einfach die Regularien gut kennen muss, um sich damit zu arrangieren. Im Recht zu sein bedeutet nicht zwangsläufig Recht zu bekommen und umgekehrt. Solange die Auslegung von Grenzen juristisch so lax gehandhabt wird, wird man kaum ordentliche Grenzen erhalten können.
Ich mag in dieser Beziehung altmodisch sein, aber wenn der gute Mann sich abschiessen will weil Ihm das Leben zu langweilig erscheint, dann bitte schön zu Hause oder in seiner Freizeit und nicht am Lenkrad eines Busses!
Es ist aber schön zu wissen, dass es Gutmenschen gibt, die immer das Gute im Anderen sehen und alle Verfehlungen versuchen zu Erklären und zu Beschönigen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste