Guten Abend!
Früher hatten die Verkehrsmeister ja ein farbiges Kreuz auf ihren Dienstausweisen. In den 70er und 80er Jahren rot für die Oberfläche und blau für den U-Bahnbereich (Gab es eigentlich grüne Ausweiskreuze für die S-Bahn?). Nun kommt meine Frage:
Wie weit gingen die Befugnisse der U-Bahn-(O)VMs bei Ersatzverkehren? Hatten da die U-Bahner das Sagen oder waren das trotzdem die VMs der Oberfläche?
Das Kreuz mit den Verkehrsmeistern... ;-)
Das Kreuz mit den Verkehrsmeistern... ;-)
Viele Grüße
B-V 3313
B-V 3313
Re: Das Kreuz mit den Verkehrsmeistern... ;-)
In den Anweisungen für SEV steht immer noch : Die letzte Abfahrt darf erst nach Weisung des U-VM erfolgen.
Grundsätzlich wird der/die VM vom Betriebsbereich gestellt, der den SEV bestellt hat.
Die Bus-VM habe ich bei den SEV`s selten gesehen.
Grundsätzlich wird der/die VM vom Betriebsbereich gestellt, der den SEV bestellt hat.
Die Bus-VM habe ich bei den SEV`s selten gesehen.
MFG Rolf
Re: Das Kreuz mit den Verkehrsmeistern... ;-)
Ich danke vielmals für die fundierte Auskunft!
Viele Grüße
B-V 3313
B-V 3313
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