Früher hatten die Verkehrsmeister ja ein farbiges Kreuz auf ihren Dienstausweisen. In den 70er und 80er Jahren rot für die Oberfläche und blau für den U-Bahnbereich (Gab es eigentlich grüne Ausweiskreuze für die S-Bahn?). Nun kommt meine Frage:
Wie weit gingen die Befugnisse der U-Bahn-(O)VMs bei Ersatzverkehren? Hatten da die U-Bahner das Sagen oder waren das trotzdem die VMs der Oberfläche?
