Ausbildung bei der BVG
- IKARUS [BFB]
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Re: Ausbildung bei der BVG
Hallo,
kann euch nur empfehlen diesen Termin wahrzunehmen.
Dort könnt ihr alle bisher unbeantworteten Fragen stellen - eine umfassende Antwort dürfte zu erwarten sein.
Immerhin hat ver.di (handelnd zugleich für GW der Polizei, IG Bau-Agrar-Umwelt und Erziehung/Wissenschaft)
eure Tarifverträge mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände ausgehandelt.
Neben den (für viele erst mal das wichtigste) Lohntabellen werden auch Urlaub, Arbeitszeiten,
Beschäftigungssicherung und vieles mehr geregelt.
Aber auch Sonderzahlungen wie VL, Schichtzulagen oder Erschwerniszuschläge sind geregelt.
Neben diesen Termin erwartet euch mit Sicherheit ein Termin beim Personalrat. Jeder Betriebshof dürfte
da ein Büro vor Ort haben. Aber das erst wenn ihr angefangen habt.
Zurück zu den Tarifverträgen - dazu hatte es ja bereits erste Fragen und Antworten gegeben.
Noch mal zusammengefasst:
Als Auszubildende gilt für euch der
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Dabei sind bestimmte Regelwerke in besonderen Teilen geregelt.
Z.B. - Familienheimfahrten, Schutzkleidung, Jahressonderzahlung oder die Übernahme von Auszubildenden.
Ausbildungsentgelt steht übrigens im TVAöD - Besonderer Teil BBiG -
Nach Abschluss eurer Ausbildung gilt dann der TV-N
MfG Bernd
kann euch nur empfehlen diesen Termin wahrzunehmen.
Dort könnt ihr alle bisher unbeantworteten Fragen stellen - eine umfassende Antwort dürfte zu erwarten sein.
Immerhin hat ver.di (handelnd zugleich für GW der Polizei, IG Bau-Agrar-Umwelt und Erziehung/Wissenschaft)
eure Tarifverträge mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände ausgehandelt.
Neben den (für viele erst mal das wichtigste) Lohntabellen werden auch Urlaub, Arbeitszeiten,
Beschäftigungssicherung und vieles mehr geregelt.
Aber auch Sonderzahlungen wie VL, Schichtzulagen oder Erschwerniszuschläge sind geregelt.
Neben diesen Termin erwartet euch mit Sicherheit ein Termin beim Personalrat. Jeder Betriebshof dürfte
da ein Büro vor Ort haben. Aber das erst wenn ihr angefangen habt.
Zurück zu den Tarifverträgen - dazu hatte es ja bereits erste Fragen und Antworten gegeben.
Noch mal zusammengefasst:
Als Auszubildende gilt für euch der
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Dabei sind bestimmte Regelwerke in besonderen Teilen geregelt.
Z.B. - Familienheimfahrten, Schutzkleidung, Jahressonderzahlung oder die Übernahme von Auszubildenden.
Ausbildungsentgelt steht übrigens im TVAöD - Besonderer Teil BBiG -
Nach Abschluss eurer Ausbildung gilt dann der TV-N
MfG Bernd
Gute Fahrt
Re: Ausbildung bei der BVG
Sehr gut.
Denn auf meine Frage bezüglich des Arbeiten parallel zur Ausbildung antwortet mir die BVG nicht.
Hab Angerufen, einmal schriftlich angefragt. Kam immer nur die Antwort "muss beantragt werden". Wann, wo und wie ich das beantragen muss, wo ich den Antrag her bekomme usw wurde mir da aber wiederrum NICHT erklärt.
Denn auf meine Frage bezüglich des Arbeiten parallel zur Ausbildung antwortet mir die BVG nicht.
Hab Angerufen, einmal schriftlich angefragt. Kam immer nur die Antwort "muss beantragt werden". Wann, wo und wie ich das beantragen muss, wo ich den Antrag her bekomme usw wurde mir da aber wiederrum NICHT erklärt.
- IKARUS [BFB]
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Re: Ausbildung bei der BVG
Ich schau mal nach ob ich in den Tarifverträgen was finde.
Hab jetzt aber keine Zeit - etwas Geduld bitte.
MfG Bernd
Hab jetzt aber keine Zeit - etwas Geduld bitte.
MfG Bernd
Gute Fahrt
- IKARUS [BFB]
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Re: Ausbildung bei der BVG
Hallo Sotrax und andere,
hier der Text zu deiner Frage:
TVAöD - Allgemeiner Teil -
vom 13.9.2005 in der Folge des Änderungstarifvertrages Nr.2 vom 31.3.2008
§5
Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
(1) ...
(2) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Auszubildende ihrem Ausbildenden
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Ausbildende kann die Nebentätigkeit
untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach dem
Ausbildungsvertrag übernommenen Verpflichtungen der Auszubildenden zu
beeinträchtigen.
(3) ...
Soweit zum Text. Etwas Erklärung aus meiner Erfahrung heraus ...
... ihrem Ausbildenden rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen
Rechtzeitig heißt: der andere Vertragspartner muss noch entscheiden / reagieren können
Vorher heißt: bevor diese Tätigkeit begonnen wird
Wenn ich mich recht erinnere übst du diese Tätigkeit bereits aus. Insofern würde
ich also vor Ausbildungsbeginn - rechtzeitig schriftlich - den Ausbildenden
informieren. Nach meinem Verständnis müssten 14 Tage vor Ausbildungsbeginn reichen.
... Der Ausbildende kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen ...
Kann heißt: "kann" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ( kann, muss, soll)
D.h. - Nebentätigkeiten sind nicht generell verboten.
... oder mit Auflagen versehen
Dies könnte, je nachdem um welche Tätigkeit es sich handelt, z.B. die Auflage sein
Ruhezeiten einzuhalten. Im Fahrdienst sind Nebentätigkeiten in der Regel kaum möglich
durch die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten. Z.B. muss der Fahrer/in nach einer
Arbeitswoche 45 Stunden Ruhezeit nehmen. Du darfst zwar deinen Garten umgraben
oder beim Umzug helfen, aber nebenbei Taxi fahren geht nicht.
... Verpflichtungen der Auszubildenden zu beeinträchtigen
Lies mal deinen Ausbildungsvertrag zu den Pflichten - dann kannst du schon einiges ableiten.
MfG Bernd
... hoffe konnte helfen
Bitte informiere dich trotz meiner Hinweise beim Ausbildenden Unternehmen persönlich.
hier der Text zu deiner Frage:
TVAöD - Allgemeiner Teil -
vom 13.9.2005 in der Folge des Änderungstarifvertrages Nr.2 vom 31.3.2008
§5
Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
(1) ...
(2) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Auszubildende ihrem Ausbildenden
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Ausbildende kann die Nebentätigkeit
untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach dem
Ausbildungsvertrag übernommenen Verpflichtungen der Auszubildenden zu
beeinträchtigen.
(3) ...
Soweit zum Text. Etwas Erklärung aus meiner Erfahrung heraus ...
... ihrem Ausbildenden rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen
Rechtzeitig heißt: der andere Vertragspartner muss noch entscheiden / reagieren können
Vorher heißt: bevor diese Tätigkeit begonnen wird
Wenn ich mich recht erinnere übst du diese Tätigkeit bereits aus. Insofern würde
ich also vor Ausbildungsbeginn - rechtzeitig schriftlich - den Ausbildenden
informieren. Nach meinem Verständnis müssten 14 Tage vor Ausbildungsbeginn reichen.
... Der Ausbildende kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen ...
Kann heißt: "kann" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ( kann, muss, soll)
D.h. - Nebentätigkeiten sind nicht generell verboten.
... oder mit Auflagen versehen
Dies könnte, je nachdem um welche Tätigkeit es sich handelt, z.B. die Auflage sein
Ruhezeiten einzuhalten. Im Fahrdienst sind Nebentätigkeiten in der Regel kaum möglich
durch die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten. Z.B. muss der Fahrer/in nach einer
Arbeitswoche 45 Stunden Ruhezeit nehmen. Du darfst zwar deinen Garten umgraben
oder beim Umzug helfen, aber nebenbei Taxi fahren geht nicht.
... Verpflichtungen der Auszubildenden zu beeinträchtigen
Lies mal deinen Ausbildungsvertrag zu den Pflichten - dann kannst du schon einiges ableiten.
MfG Bernd
... hoffe konnte helfen
Bitte informiere dich trotz meiner Hinweise beim Ausbildenden Unternehmen persönlich.
Gute Fahrt
Re: Ausbildung bei der BVG
Ich danke dir.
Werde nochmal alle Unterlagen durchgehen, mit meinem Chef reden und dann nochmal einen Brief an die dafür zuständige Dame bei der BVG senden.
Werde nochmal alle Unterlagen durchgehen, mit meinem Chef reden und dann nochmal einen Brief an die dafür zuständige Dame bei der BVG senden.
Re: Ausbildung bei der BVG
Ich habe heute den Brief nun auch endlich mal erhalten. Also ich denke ich werde am 17.8 da hin gehen. Kann denke ich mal sehr interessant sein, was wir dort so über die Ausbildung erfahren können.
Ausbildung bei der BVG
Weiß denn nun schon jeder wo er denn wohnt?
"Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist,
mich interessiert, was getan werden muss" -Marie Curie
mich interessiert, was getan werden muss" -Marie Curie
Re: Ausbildung bei der BVG
@ Marth oder Talon
Könnt ihr mir sagen wie lange ihr regulär Berufsschule habt ( Uhrzeiten ) ?? Frage das weil ich gerne meine Nebentätigkeit auf die Berufsschultage legen möchte.
Könnt ihr mir sagen wie lange ihr regulär Berufsschule habt ( Uhrzeiten ) ?? Frage das weil ich gerne meine Nebentätigkeit auf die Berufsschultage legen möchte.
Re: Ausbildung bei der BVG
Ich bezweifel zwar stark, dass die Nebentätigkeit genehmigt wird, aber ich versuche dir Infos zu geben.
Die Berufsschule geht regulär zwei Tage die Woche 3 Blöcke. Wobei es hier variieren kann wann die anfangen. Kommt ganz auf die Situation der Schule an. Darüberhinaus wechseln die Tage höchstwahrscheinlich zwischen den Lehrjahren. Dann kann es auch mal sein dass eine Veranstaltung an den Schultagen stattfindet, sodass du im Betrieb bist. Dort dauert das dann eh sehr unterschiedlich.
Also ich sehe keine guten Chancen *Benutzung dieser Symbolsprache untersagt!*
Die Berufsschule geht regulär zwei Tage die Woche 3 Blöcke. Wobei es hier variieren kann wann die anfangen. Kommt ganz auf die Situation der Schule an. Darüberhinaus wechseln die Tage höchstwahrscheinlich zwischen den Lehrjahren. Dann kann es auch mal sein dass eine Veranstaltung an den Schultagen stattfindet, sodass du im Betrieb bist. Dort dauert das dann eh sehr unterschiedlich.
Also ich sehe keine guten Chancen *Benutzung dieser Symbolsprache untersagt!*
Re: Ausbildung bei der BVG
Danke für deine Antwort.
Naja hab ja die Ausbilderin angerufen und gefragt wie es aussieht ob das klappen könnte und so wie sie sich angehört hat sollte es erstmal kein Problem sein. Sie hat aber auch im gleichen Atemzug gesagt das wenn es dann zum Fahrdienst etc geht das es mir dann fast unmöglich sein wird die Nebentätigkeit zu behalten.
Naja hab ja die Ausbilderin angerufen und gefragt wie es aussieht ob das klappen könnte und so wie sie sich angehört hat sollte es erstmal kein Problem sein. Sie hat aber auch im gleichen Atemzug gesagt das wenn es dann zum Fahrdienst etc geht das es mir dann fast unmöglich sein wird die Nebentätigkeit zu behalten.
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